Allgemeine bedingungen Isabelle de Castel

1. Identität

1.1 Wir sind Isabelle de Castel. Sie kommen zu uns über Isabelledecastel.de. Sie können uns auch persönlich unter der untenstehenden Adresse besuchen:
De Kasteelhoeve
Schotsweg 7
7951np Staphorst
Handelskammernummer: 76817725 Umsatzsteueridentifikationsnummer: NL860796802


2. Ausschreibungen

2.1 Die Angebote von Isabelle de Castel sind freibleibend, es sei denn, sie enthalten eine Frist zur Annahme. Enthält ein Angebot ein freibleibendes Angebot und wird dieses vom Käufer angenommen, hat The Castlehoeve das Recht, das Angebot innerhalb von 2 Werktagen nach Erhalt der Annahme zu widerrufen.

2.2 Die in einem Angebot genannten Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und exklusive Versandkosten, sofern nicht anders angegeben.

2.3 Jede Bestellung eines Käufers, mit dem Isabelle de Castel noch keine Geschäfte gemacht hat, wird immer unter der möglichen aufschiebenden Bedingung angenommen, dass die eingeholten Informationen die Kreditwürdigkeit des Käufers ausreichend belegen.


3. Preise, Preiserhöhung

3.1 Alle Isabelle de Castel genannten Preise basieren auf den zum Zeitpunkt des Angebots gültigen Selbstkostenpreisen.

3.2 Wenn sich nach dem Datum des Angebots oder des Zustandekommens des Vertrags einer oder mehrere der kostenbestimmenden Faktoren, auf denen ein Preis basiert, ändern, ist De Kasteelhoeve berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend zu ändern. Wenn die Preiserhöhung mehr als 10% beträgt, hat der Käufer das Recht, den Vertrag durch eine schriftliche Erklärung aufzulösen. Die Auflösung erfolgt unverzüglich, nachdem der Käufer von der Preiserhöhung Kenntnis erhalten hat.


4. Lieferung und Lieferfrist

4.1 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager von Isabelle de Castel.

4.2 Der Käufer ist verpflichtet, die gekauften Waren zu dem Zeitpunkt abzunehmen, zu dem sie ihm vertragsgemäß zur Verfügung gestellt werden, oder zu dem Zeitpunkt, zu dem sie ihm geliefert werden. Verweigert der Käufer die Abnahme oder unterlässt er es, die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen zu erteilen, werden die Waren auf Gefahr des Käufers gelagert. In diesem Fall schuldet der Käufer alle zusätzlichen Kosten, darunter auf jeden Fall die Lagerkosten.

4.3 Ein vereinbarter Liefertermin ist keine Frist, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Im Falle einer verspäteten Lieferung muss der Käufer Isabelle de Castel daher schriftlich in Verzug setzen.

4.4 Die Frist, innerhalb derer die Sache geliefert oder die Leistung erbracht werden muss, beginnt erst zu laufen, wenn der Vertrag zustande gekommen ist, alle für die Leistung erforderlichen Informationen im Besitz von Isabelle de Castel sind und der Käufer seine Verpflichtungen bis zu diesem Zeitpunkt anderweitig erfüllt hat.


5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Solange Isabelle de Castel keine vollständige Zahlung für gelieferte Gegenstände oder damit zusammenhängende Dienstleistungen erhalten hat, bleiben die gelieferten Gegenstände (ob verarbeitet oder nicht) Eigentum von Isabelle de Castel.

5.2 Wenn Isabelle de Castel begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers hat, ist Isabelle de Castel berechtigt, die Lieferung der zu liefernden Waren oder die Ausführung der vereinbarten Dienstleistungen aufzuschieben, bis der Käufer eine Sicherheit für die Zahlung geleistet hat.

5.3 Wenn der Käufer keine Zahlung an Isabelle de Castel leistet, ist Isabelle de Castel berechtigt, gelieferte Sachen, auf denen der Eigentumsvorbehalt ruht, vom Käufer oder von Dritten, die für den Käufer halten, wegzunehmen (oder wegnehmen zu lassen).

5.4 Alle Verfügungen über die Vorbehaltsware sind dem Käufer untersagt, solange er seine Zahlungsverpflichtung nicht vollständig erfüllt hat.


6. Zahlung

6.1 Die Zahlung hat innerhalb der von Isabelle de Castel angegebenen Frist zu erfolgen. Wenn die Zahlung nicht wie vereinbart erfolgt, gerät der Käufer in Verzug. Ab dem Zeitpunkt des Verzugs schuldet der Käufer Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat auf den geschuldeten Betrag.

6.2 Der Käufer kann sich nur dann auf eine Verrechnung berufen, wenn entweder seine Forderung von Isabelle de Castel anerkannt wird oder wenn die Berechtigung dieser Forderung leicht festgestellt werden kann.

6.3 Wenn der Käufer mit seiner/ihren Zahlungsverpflichtung(en) in Verzug ist, ist Isabelle de Castel berechtigt, die Ausführung des Vertrags auszusetzen. Wurde eine Lieferfrist vereinbart, so wird diese um die Dauer der Aussetzung verlängert.

6.4 Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten im Zusammenhang mit der Nichtzahlung oder dem Zahlungsverzug des Käufers oder im Zusammenhang mit einem anderen zurechenbaren Versäumnis bei der Erfüllung des Vertrags durch den Käufer gehen vollständig zu Lasten des Käufers. Für die Eintreibung ausstehender Geldbeträge gilt ein Inkassosatz von 15 % (ohne MwSt.) des einzutreibenden Betrags, mindestens jedoch 45 €.


7. Höhere Gewalt

7.1 Unzulänglichkeiten von Isabelle de Castel bei der Ausführung des Vertrages können ihr nicht angelastet werden, wenn sie nicht auf ihr Verschulden zurückzuführen sind und auch nicht aufgrund des Gesetzes, des Vertrages oder der allgemeinen Auffassung zu ihren Lasten gehen.

7.2 Unter höherer Gewalt wird in jedem Fall verstanden: jeder von Isabelle de Castel nicht zu vertretende Umstand, der die Erfüllung des Vertrages vorübergehend oder dauerhaft verhindert, sowie, soweit nicht bereits darin enthalten, Krieg, Kriegsgefahr, Unruhen, Naturkatastrophen, Streiks, Betriebsbesetzungen, Transportschwierigkeiten, Feuer und/oder andere schwerwiegende Störungen bei De Kasteelhoeve oder ihren Lieferanten.

7.3 Wird die Erfüllung durch höhere Gewalt um mehr als 1 Monat verzögert, hat jede Partei unter Ausschluss weiterer Rechte das Recht, den Vertrag gemäß dem Gesetz aufzulösen, ohne dass Isabelle de Castel zu irgendeinem Schadensersatz gegenüber dem Käufer oder Dritten verpflichtet ist. In diesem Fall hat Isabelle de Castel Anspruch auf die Erstattung der ihr entstandenen Kosten, es sei denn, es wurden bereits Sachen geliefert und/oder Dienstleistungen erbracht, die einen eigenständigen Wert haben, wofür dem Käufer ein echter Schadenersatz zusteht.


8. Anzeige

8.1 Wenn die vom Käufer gekauften Sachen einen Mangel aufweisen, muss der Käufer diesen innerhalb von 8 Tagen, nachdem er den Mangel entdeckt hat oder vernünftigerweise hätte entdecken müssen, schriftlich an Isabelle de Castel melden, andernfalls kann er sich nicht mehr darauf berufen.


9. Haftung

9.1 Für Schäden infolge eines Mangels an den gelieferten Waren und/oder die unmittelbare Folge eines Verschuldens von Isabelle de Castel haftet Isabelle de Castel nur insoweit, als sie dagegen versichert ist oder in Anbetracht der branchenüblichen Praxis hätte versichert sein müssen, und zwar höchstens bis zur Höhe der Versicherungsleistung, wobei sich diese um die Selbstbeteiligung dieser Versicherung erhöht.

9.2 Isabelle de Castel haftet, wenn ein Schaden durch Vorsatz von Isabelle de Castel oder ihrer leitenden Angestellten verursacht wird.

9.3 Der von Isabelle de Castel zu ersetzende Schaden wird gemildert, wenn der vom Käufer zu zahlende Preis in keinem Verhältnis zu dem vom Käufer erlittenen Schaden steht.

9.4 Der Käufer stellt Isabelle de Castel von allen Ansprüchen Dritter frei, die mit der Ausführung dieses Vertrags zusammenhängen und für die Isabelle de Castel aufgrund der Bestimmungen dieser Bedingungen gegenüber dem Käufer nicht haftbar wäre.


10. Auflösung

10.1 Isabelle de Castel ist befugt, diesen Vertrag ohne gerichtliche Intervention aufzulösen, wenn der Käufer: (1) für insolvent erklärt wird, (2) einen vorläufigen Zahlungsaufschub beantragt, (3) sein Unternehmen geschlossen wird oder (4) die Verfügungsgewalt über sein Vermögen oder Teile davon verliert, indem er unter Vormundschaft oder auf andere Weise gestellt wird, es sei denn, der Vormund oder Verwalter erkennt die Verpflichtungen, die sich aus diesem Vertrag ergeben, als Masseschuld an.

10.2 Infolge der Auflösung werden die gegenseitig bestehenden Forderungen sofort fällig. Der Käufer haftet für den von Isabelle de Castel erlittenen Schaden, einschließlich Gewinnausfall und Transportkosten.


11. Rechtsstreitigkeiten

11.1 Auf alle Bestellungen, Angebote, Verträge und Rechtsverhältnisse, an denen Isabelle de Castel beteiligt ist, findet ausschließlich das niederländische Recht Anwendung.

11.2 Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit Verträgen oder anderen Rechtsverhältnissen ergeben, an denen Isabelle de Castel beteiligt ist, werden vom Bezirksgericht in Assen oder dem Unterbezirksgericht in Meppel entschieden.